Hausübertragung Pflichtteilergänzungsansprüche

Guten Abend,

wir bekommen demnächst das Haus der Schwiegereltern überschrieben.
Mein Mann hat 2 Geschwister. Der Bruder ist gesund und die Schwester leicht behindert. Der Bruder verzichtet auf eine Auszahlung aus diversen Gründen. Das wird dann auch notariell festgehalten. Die Schwester bekommt auch kein Geld, da sie vom Staat aus eh nur Summe X haben darf. Dafür kommt sie aber immer von FR bis SO heim und hat ein Zimmer bei uns auf Lebzeit. Das mit dem Wohnrecht können wir allerdings nicht offiziell eintragen, sonst kommt auch wieder Mutter Staat und rechnet das Wohnrecht als Vermögen.

Nun gibt es ja die Regel, dass wenn die Eltern binnen 10 Jahre nach Überschreibung sterben, die Geschwister einen Pflichteilergänzungsanspruch haben und der Hauswert in den Nachlass eingeht.
Kennt sich da jemand aus?

- muss der Bruder diesen Pflichtteil anfordern oder passiert einfach gar nichts,wenn er nicht danach fragt? Und wenn das automatisch passiert: Kann er es ausschlagen?

- wie läuft das mit der Schwester, die ja nicht voll geschäftsfähig ist? Sie kann das vermutlich nicht ausschlagen?

Danke!! Würde mich über einige Antworten freuen

Liebe Grüße

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Hallo,

habe gerade nachgelesen.

Relevant ist die Überleistungsvorschrift des § 93 SGB XII immer wieder im Zusammenhang mit den erbrechtlichen Regelungen der Eltern eines behinderten Kindes. Den Eltern ist es einerseits ein Anliegen, ihr behindertes Kind bestmöglich zu versorgen, auf der anderen Seite müssen die Eltern damit rechnen, dass erbrechtliche Zuwendungen, die sie ihrem behinderten Kind im Falle des Versterbens eines oder beider Ehepartner zukommen lassen, am Ende über § 93 SGB XII bei dem Sozialhilfeträger landen.

Zu überlegen ist in diesen Fällen, ob das behinderte Kind einen Verzicht auf seinen Pflichtteil erklärt, um eine Überleitung von Ansprüchen nach § 93 SGB XII durch den Sozialhilfeträger zu vermeiden. Eine solche Vorgehensweise wird auch von den Gerichten grundsätzlich akzeptiert, wenngleich einzuräumen ist, dass mit einer solchen erbrechtlichen Regelung Kosten für die Betreuung und Pflege ein Stück weit sozialisiert werden: „Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig“ (BGH, Urteil vom 09.01.2011, IV ZR 7/10).

Also auch bei der Schwester müsste es notariell abgeklärt sein.
Falls ihr das nicht macht, könnte es sein, dass ihr Vormund Ansprüche stellt.
Hat der Bruder aufgrund von Sozialleistungen kein Erbe in Anspruch genommen, muss er aufpassen, da dies sittenwidrig ist. Damit könnte es zu einer Klage kommen und er es doch noch einfordern müssen.

Lasst Euch am Besten von einem Notar beraten, der dann auch die Veträge macht.

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Oh toll, das klingt als verstehst du etwas von dem Fachchinesisch :)

Wir hatten schon einen Anwaltstermin und der hat ein Testament aufgesetzt für die Eltern. Da ist eine Klausel drin, dass beim Tode beider nachträglich Pflichtteilsansprüche an die Tochter bezahlt werden müssen, wenn 10 Jahre vor dem Tod jemand beschenkt wurde. Heißt, wir müssten ihr dann vom Hauswert den Pflichtteil ausbezahlen, was uns quasi das finanziell das Genick brechen könnte... Und wir kümmern uns ja auch gleichzeitig um sie. Ich versteh das alles nicht so recht.
Ich werde deinen Vorschlag ansprechen und mal sehen was der Anwalt beim nächsten Termin macht. Ich halte irgendwie nicht soviel von ihm :(

Vielen Dank!!

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Hallo,
da es um eine Hausübertragung geht , glaube ich wäre ein Notar der bessere Ansprechpartner.
Damit könnt ihr euch auch Kosten für den Anwalt sparen.
Theoretisch könnt ihr die Übertragung auch als Schenkung machen. Hier habt ihr aber auch das Problem mit der 10 Jahres Frist.
Wichtig auch klarzustellen, wieviel das Haus zum Übertragungszeitpunkt wert ist, nicht das hinterher eine andere Summer rauskommt. In 10 Jahren könnte dies locker der Fall sein.
Ich sehe das Problem eher wenn der Bruder Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
Bei der Schwester wird es eher geduldet, wie ihr lesen konntet.

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Guten Morgen,

ich wollte mich nochmals bedanken für deinen Tipp! Hab darüber recherchiert und es dem Anwalt vorgeschlagen. Er hat ziemlich dumm geschaut. Und dann kleinlaut gemeint er informiert sich darüber.
Doofer Typ. Ich denke wir gehen noch zu einem anderen Anwalt. Dieser ist von den Eltern.

Danke danke dank!!

Beste Grüße