Zwangsversteigerung? Erbe? Hilfe

Ich wurde gestern von meiner Nichte angerufen, die mich um Rat gefragt hat, allerdings bin ich bei diesem Thema etwas ratlos und hoffe auf wertvollen Input/Rat von außen.

Meine Nichte bewohnt derzeit ein Haus mit ihrer Mutter, ihr Vater (mein Bruder) ist bereits vor einigen Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Meine Nichte hat noch 2 Schwestern, die beide älter sind als sie und bereits ausgezogen sind aus dem Elternhaus. Das Elternhaus wird bereits seit 30 Jahren abbezahlt und wie sich nun herausgestellt hat, wurde der Hauskredit immer und immer wieder nachbelastet und es ist immer noch ein sechsstelliger Betrag offen. Bei dem Tod meines Bruders wurde ausschließlich die Ehefrau beerbt (soweit ich weiß liegt ein Berliner Testament vor) und die 3 Mädchen sollen dann nach dem Ableben der Mutter beerbt werden. Außer dem Haus gibt es meiner Nichte nach keine Vermögenswerte. Jetzt hat sich herausgestellt, dass meine Schwägerin seit einiger Zeit keine Hausraten mehr bezahlt hat. In der Vergangenheit gab es da schon öfter Probleme/Gerüchte und es ist bekannt, dass meine Schwägerin nicht mit Geld umgehen kann. Auf jeden Fall steht jetzt im Raum, dass meine Schwägerin ihr Haus verliert. Sie will aber partout nicht ausziehen und hat nun die Idee, dass meine Nichte einen dementsprechenden Kredit aufnimmt, die Schuld begleicht und den Kredit abbezahlt. Ob ihre Mutter dann an sie Miete zahlt ist wohl noch nicht geklärt. Im Gegenzug würde meine Schwägerin ihrer jüngsten Tochter das Haus überschreiben und die beiden älteren Schwestern sollen eine Verzichtserklärung bezüglich des Pflichtteils (Erbe) unterschreiben.

Ich kann mir nicht helfen, bei mir klingeln alle Alarmglocken und ich kann es gerade noch nicht mal richtig begründen. Wie verhält sich das denn, wenn man mit Hausraten zurück liegt? Hat da jemand Erfahrung? Das Haus und der Garten sind groß und die Restschuld wären als Preis wahrscheinlich fair, aber das Haus ist über 30 Jahre alt, hat noch eine Ölheizung und es gibt definitiv Reparaturbedarf, weil meine Schwägerin nichts in den Erhalt der Immobilie investiert hat. Und wie ist das mit dem Erbe in Bezug auf meine anderen Nichten?

Ich hoffe, ich konnte alles einigermaßen verständlich schildern. Über Rat und gute Hinweise, damit ich meine(n) Nichte(n) unterstützen kann, wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

1

Zuerst wäre ja zu klären, ob deine Nichte überhaupt genug verdient um eine. Immobilienkredit zu bekommen. Dann müsste das Haus auch Ihr gehören, damit die Bank überhaupt Geld rausrückt.
Dann muss geklärt werden, was überhaupt in dem Testament drin steht (hierfür wird professionelle Hilfe nötig sein), denn wenn ich eigentlich schon einen Teil geerbt habe, dann bezahle ich den ja nicht nochmal.
Und danach muss geklärt werden, ob die Schwestern überhaupt „enterbt“ werden können.

Sollte Punkt 1 schon nicht gegeben sein, dann braucht man die restlichen Punkte erst garnicht angehen. Das Haus wird dann irgendwann von der Bank Zwangsversteigert und die Familie muss da raus.

2

Meine Nichte bewohnt die zweite Wohnung des Hauses zusammen mit ihrem langjährigen Lebensgefährten. Beide gehen Vollzeit arbeiten, haben keine Kinder. Ich gehe davon aus dass ein Kredit möglich wäre. Wenn ich meine Nichte richtig verstanden habe, kommt die Idee wohl auch von der Bank.
Die drei Schwestern haben vor dem Tod meines Bruders auf ihren Pflichtteil verzichtet und sollen erst nach dem Tod der Mutter beerbt werden.
Aber irgendwie habe ich das Gefühl, meine 3 Nichten sind da alle die Gelackmeierten die Eine soll für ihr "Erbe" zahlen (für ein Haus, dass sie ursprünglich gar nicht wollte, weil sie in den nächsten Jahren mit ihrem Partner selbst bauen wollte) und die anderen beiden sollen komplett leer ausgehen, wenn das überhaupt geht. Ich bin echt total überfragt. Ich wüsste zum Beispiel auch gar nicht, wo oder von wem man sich da professionell beraten lassen kann.
Wie schnell muss man denn aus seinem Haus raus, wenn man seine Raten nicht mehr zahlt?

4

Da kann ein Anwalt oder evtl auch ein Notar beraten, denn der Notar wird ja das Testament aufgesetzt haben.

Wie schnell man aus dem Haus muss kommt ja auch drauf an wie schnell das Haus verkauft wird. Das kann vorher niemand sagen.
Wenn ich aber vor haben selber irgendwann ein Haus zu bauen, würde ich jetzt kein Haus kaufen, weil meine Mutter zu unfähig ist die Raten zu zahlen.

weitere Kommentare laden
10

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

1. Weiterlaufen lassen/ nichts tun.
Die Bank wird zuerst mahnen, dann versuchen, Teilbeträge zu bekommen, einen Tilgungsplan machen. Das alles scheint schon erfolglos gewesen zu sein, weshalb die Bank die Lösung mit deiner Nichte vorschlägt.
Klingt für mich, dass sie kurz davor sind, die Zwangsversteigerung einzuleiten. Das geht dann ein paar Monate, muss ja erst mal der Titel beantragt werden, dann die eigentliche Versteigerung, ggfls ein zweiter Termin, wenn im ersten Termin das mindestgebot nicht erreicht wird.
Nach der Versteigerung geht ein Teil des Geldes an die Bank zur Ablösung des Kredites. Gebühren werden beglichen.
Restbetrag geht an die Eigentümer (deine Schwägerin). Davon kann sie dann Miete zahlen. Muss sich aber natürlich erst mal ne neue Wohnung suchen. Aus dem Haus müssen Schwägerin und Nichte natürlich ausziehen. Also deine Nichte muss sich dann auch was suchen. Aber sie will ja eh nicht langfristig dort wohnen?

2. Regulärer Verkauf
Schwägerin verkauft an irgendwen. Kaufpreis wird verwendet, um Darlehen inkl Verzugszinsen und Gebühren zurückzuzahlen. Übersteigender Betrag geht an Schwägerin. Nichte und sie müssen ausziehen und sich was neues suchen.
Wäre im Endeffekt ähnlich wie Variante 1. Aber kein Schufa-Eintrag für die Schwägerin und die Gebühren der Zwangsversteigerung fallen nicht an.

3. Irgendwie mit dem Erbe verbinden
Dann erstmal schätzen lassen durch unabhängigen Gutachter. Alle Schulden auf dem Haus feststellen lassen.
Wert des "Erbes" ist die Differenz. Das geht dann durch 3 Mädchen.
Nichte 1 übernimmt das Haus, wird alleinige Eigentümerin (ohne die Mutter!!!), übernimmt den Kredit und zahlt ihren Schwestern den Betrag ihres jeweiligen Drittels (was oben ausgerechnet wurde) aus. Die Mutter muss dann entweder ausziehen oder Miete zahlen.
Oder die mietzahlungen der Mutter werden in den erbanteil eingerechnet. Also alle Schwestern bekommen weniger, dafür darf die Mutter weiter mietfrei wohnen.
Das ist natürlich ziemlich komplex und birgt viel Konfliktpotential, da sollten sich alle 4 zusammen setzen und überlegen und unbedingt auch einen Anwalt fragen.

Variante 3 würde ich nur wählen, wenn ich (als Nichte) langfristig im Haus bleiben will.
Sie bindet sich sonst für immer und ewig die Mutter ans Bein, die es finanziell nicht auf die Reihe bekommt.

Variante 2 wäre am saubersten.

Bearbeitet von Alver
11

Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich hoffe, die Zwangsversteigerung kann noch abgewendet werden. Ich weiß leider nicht, wie weit der Prozess schon vorangeschritten ist.

18

Alles gute Ansatzpunkte aber wie wäre es mit Variante 4: die Nichte wartet bis zur Zwangsversteigerung und bietet selbst, wenn es keinen Mitbieter gibt, kommt sie vielleicht auch sehr günstig weg oft gehen da ja Häuser weit unter Marktwert weg und alle können im Haus bleiben. Die Erbproblematik wäre dann auch vom Tisch.

Aber ich Stimme dir zu Variante 2 wäre am besten nicht nur, dass sie sich damit ein Haus mit Kredit ans Bein bindet den sie nucht will sie ist dann auch bis zum Tod Hauptverantwortliche für ihre Mutter, die ihr Leben jetzt schon nicht so richtig auf die Reihe kriegt....

weiteren Kommentar laden
14

Erstmal würde ich der Nichte den Rat geben, egoistisch zu sein. Es geht um ihre finanzielle Zukunft. Sich aus Pflichtgefühl oder aus Gefälligkeit mit einem Haus zu belasten, dass sich mit 30 Jahren und Sanierungsstau als Groschengrab herausstellen kann und das man eigentlich gar nicht will, wäre schlicht eine falsche Entscheidung.

Das mit dem Überschreiben und dem Verzicht auf den Pflichtteil ist mir nicht ganz klar. Es würde sich dabei ja per se um eine Enterbung der anderen Schwestern handeln. Nach dem Tod der Mutter würde jede Schwester 1/3 erben, also mehr als den Pflichtteil. Ergo wäre die Überschreibung eine Änderung des ursprünglichen Testaments und das ist bei einem Berliner Testament oft nicht möglich. Das muss unbedingt durch einen Spezialisten für Erbrecht geprüft werden.

Grüsse
BiDi

17

Scheinbar wurde das Testament so verfasst, dass es im Notfall einseitig abänderbar ist. Meine Nichte meinte, falls eine Schwester auf die schiefe Bahn gerät oder ähnliches... aber wohl nicht dafür, der Schwägerin mal wieder den A**** zu retten und meiner jüngsten Nichte eine Ausbezahlung des Erbanteils für die Älteren zu sparen. Damit wäre mein Bruder mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht einverstanden gewesen.