„Prophylaktisches Arbeitsverbot“ vom Arzt

Hallo zusammen,

Aufgrund starker Beschwerden seit dem 2. Trimester hat mir der Arzt heute ein „prophylaktisches Arbeitsverbot“ ausgestellt…So steht es wörtlich auf dem ausgestellten Dokument.

lt. dem angegebenen Paragraphen darunter und google entspricht das einem ärztlichen BV. (Wortlaut „für Patientin X wird ab DATUM lt. Paragraph 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz“ ein prophylaktisches Arbeitsverbot zur Vermeidung einer Gefährdung…. ausgesprochen)
Dieser Wortlaut ist mir tatsächlich vollkommen unbekannt. Ist das also ein normales, volles Beschäftigungsverbot?
Weiss jemand, wie genau es jetzt weitergeht? Ich reiche das Dokument beim Arbeitgeber ein und bin dann mit dem angegebenen Datum einfach weg? Entschuldigt die „doofe“ Frage, aber das war alles einfach ein bisschen viel beim Arztbesuch und hat mich überrumpelt, sodass ich mir die Fragen erst jetzt stelle. Bin echt durch den Wind…

Vielleicht kennt sich jemand damit genauer aus und wurde selbst ins ärztliche BV geschickt und kann berichten.. und einen Satz zu diesem „prophylaktisch „ sagen…

Danke❤️

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Prophylaktisch bedeuted vorbeugend. Dabei geht es darum, dass du Stress vermeidest und so deine Beschwerden ggf. weniger werden und sich keine Gefährdung für dich und das Kind entwickeln kann.

Du hast ab dem genannten Datum ein ganz normales vollständiges BV. Der AG ist daran gesetzlich gebunden und du bekommst vollen Lohn vom AG (den er sich vom Staat wiederholt).

Das Dokument reichst du bei deiner Personalabteilung ein und bist dann tatsächlich "einfach weg". Der AG darf dich dann lt. Gesetz nicht mehr beschäftigen bzw. arbeiten lassen, sonst drohen hohe Strafen.

Bearbeitet von stern-23
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Was „prophylaktisch“ bedeutet, ist mir nach Duden schon klar, ich kenne ein allerdings nicht in diesem Wortlaut- also ich kenne das Totale BV und das Teil-BV. Muss der Gyn das auch bei der Krankenkasse parallel einreichen? Und kann die Krankenkasse dann das BV nicht anzweifeln, da es „prophylaktisch“ ist und zumindest bisher noch keine Lebensbedrohliche Situation für Mutter und Kind bestand?

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Du musst deiner Krankenkasse nichts melden. Auch dein Arzt macht das nicht, denn das macht der AG, weil er auch die Umlage U2 anmelden muss, damit er letztendlich den dir gezahlten Lohn während des BV von der Krankenkasse erstattet bekommt.

"Prophylaktisch" hat nichts mit einem Teil- oder vollständigen BV zu tun. Das hat dein Arzt einfach als Grund angegeben. Dazu ist er aber nicht einmal verpflichtet. Wenn der Arzt dir ein BV verordnet, dann ist das bindend und kann nicht vom AG oder der Krankenkasse angefechtet werden. Aber auf die Idee würde auch niemand kommen.

Die meisten BV sind übrigens prophylaktisch/vorbeugend. Oftmals reicht schon eine Risikoschwangerschaft aus diversen Gründen. Ein BV ist ja genau zum Vermeiden da. Häng dich da nicht so am Wording in deiner BV auf. ;)

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prophylaktisch heißt ja
gegen eine Erkrankung vorbeugend behandeln..

also das sich deine symptome (ich weiß ja nicht was dir fehtl) nicht noch schlimmer werden oder es zu komplikationen kommt.

alles liebe für dich 🍀